Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD)
Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity - CBD) ist eines der drei völkerrechtlichen Abkommen, die bei der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro 1992 zur Unterzeichnung auslagen. Das Übereinkommen trat am 29.Dezember 1993 völkerrechtlich in Kraft. Deutschland ist seit 1994 Vertragspartei.
Das Übereinkommen hat drei übergeordnete Ziele:
• die Erhaltung biologischer Vielfalt,
• eine nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile und
• die gerechte Aufteilung der Vorteile aus der Nutzung genetischer Ressourcen
Die CBD ist das weltweit umfassendste Abkommen zum Schutz der Natur und der Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen. Bei der Umsetzung des Übereinkommens sollen ökologische, ökonomische und soziale Aspekte in ausgewogener Form berücksichtigt werden.
Im Strategischen Plan der Konvention wurde das Ziel festgelegt, bis 2010 die gegenwärtige Rate des Verlustes an biologischer Vielfalt signifikant zu reduzieren. Dieses Ziel wurde im Umsetzungsplan des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung (WSSD) 2002 in Johannesburg bestätigt. Bei der 10. Vertragsstaatenkonferenz der CBD im Oktober 2010 in Japan steht die Überprüfung des 2010-Ziels sowie die Verabschiedung eines neuen aktionsorientierten strategischen Plans der CBD mit ambitionierten Unterzielen für die verschiedenen Sektoren (Fischerei, Landwirtschaft, Verkehr, Wirtschaft etc.) an.
Bisher sind dem Übereinkommen 192 Staaten und die Europäische Union als Vertragsparteien beigetreten. (Stand: 22.06.2010; Quellen: BMU/BfN)
Clearing-House Mechanism (CHM)
Im Rahmen des Abkommens wurde der Clearing-House Mechanism (CHM) als Vermittlungsmechanismus eingerichtet. Er soll die Zusammenarbeit auf den Gebieten des Übereinkommens fördern und als Plattform für Wissenschaftskooperation, Technologietransfer und Umweltbildung dienen. Als Finanzierungsinstrument wurde die GEF (Global Environment Facility) bestimmt, welche finanzschwächeren Ländern hilft, die bei der Umsetzung des Übereinkommens zusätzlich entstehenden Kosten zu tragen.
Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt – kurze Einführung


