Agrarumweltmaßnahmen
Diagramm

Grafik: BfN (2010), Daten: BMELV (2009)
Kurzfassung
| Themenfelder der NBS | B 2.4 Landwirtschaft, C 6 Land- und Forstwirtschaft |
|---|---|
| Definition | Der Indikator gibt Auskunft über die Förderung von Agrarumweltmaßnahmen in der Landwirtschaft, von denen positive Wirkungen im Sinne des Natur- und Umweltschutzes ausgehen sollen. |
| Gemessene oder beobachtete Größe | Summe der durch Agrarumweltmaßnahmen geförderten Flächen und Höhe der dafür gewährten Finanzmittel |
| Letzter berichteter Wert | 4,8 Mio. ha; 603 Mio. € (Stand: 2007) |
| Ziel/Zielwert | Stärkung von traditionellen sowie umwelt- und naturverträglichen Formen der Landwirtschaft mit dem Ziel, die biologische Vielfalt in der Agrarlandschaft deutlich zu erhöhen |
| Status | n.v. |
| Trend | n.v. |
| Kernaussage | Nach einem leichten Anstieg während der vergangenen Förderperiode zeichnet sich in der aktuellen Förderperiode ein Rückgang der Fördermittel ab. Künftig muss die Förderung verstärkt auf den Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt ausgerichtet werden. |
| Indikatorensystem | KIS |
Einführung

Blütenreicher Ackerrandstreifen © Amriphoto /
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Landwirtschaftlich genutzte Flächen (LF) bieten Lebensräume für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten des Offenlandes. Voraussetzung hierfür sind nachhaltige und naturverträgliche Formen der Landnutzung. Ein großer Teil der Arten, die an extensive Formen der Nutzung gebunden sind, ist durch die – regional unterschiedliche – Intensivierung der Landwirtschaft und die Nutzungsaufgabe von Grenzertragsstandorten in ihren Beständen stark zurückgegangen.
Von der Europäischen Union werden im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums – ELER (zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP) Agrarumweltmaßnahmen gefördert. Dabei sollen umwelt- und naturverträgliche Produktionsformen in der Landwirtschaft honoriert werden, die über die verbindlichen Mindestanforderungen (gute fachliche Praxis und Cross Compliance Anforderungen) hinausgehen. In Deutschland wird diese zweite Säule der GAP aufgrund der föderalen Struktur des Staates in den Bundesländern umgesetzt. Eine Teilfinanzierung von Agrarumweltmaßnahmen durch die Bundesländer ist eine Voraussetzung, um EU-Kofinanzierungsmittel zu erhalten. Darüber hinaus ist im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) eine Kofinanzierung durch den Bund teilweise möglich.
Durch die Förderung von Agrarumweltmaßnahmen sollen auch traditionelle sowie umwelt- und naturverträgliche Formen der Landwirtschaft gestärkt werden (BMU 2007: 73).
Neben den Agrarumweltmaßnahmen bietet die ELER-Verordnung weitere Finanzierungsmöglichkeiten, mit denen Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt kofinanziert werden können. Dies sind beispielsweise Ausgleichszahlungen im Rahmen von Natura 2000, Maßnahmen in den Bereichen zur Förderung nicht produktiver Investitionen oder zur Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes. Im Rahmen der GAK werden außerdem Maßnahmen zur Erhaltung genetischer Ressourcen bzw. zur Erhaltung lokaler bedrohter Tierrassen sowie regional angepasster traditioneller Kulturpflanzenarten und -sorten, die von genetischer Erosion bedroht sind, gefördert. Zusätzlich existieren in einigen Ländern rein national finanzierte Maßnahmen im Bereich der Agrarumweltförderung. Eine Abgrenzung der für die biologische Vielfalt eingesetzten Mittel ist in den zusätzlichen ELER Finanzierungsmöglichkeiten sehr schwierig bzw. zum Teil nicht möglich. Deshalb werden als Indikator auch weiterhin die Agrarumweltmaßnahmen verwendet.
Definition
Der Indikator „Agrarumweltmaßnahmen“ bilanziert die Summe der durch Agrarumweltmaßnahmen geförderten Flächen und der dafür gewährten Finanzmittel. Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt fordert, dass traditionelle sowie umwelt- und naturverträgliche Formen der Landwirtschaft gestärkt werden.
Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft sollen nach den Vorgaben der NBS folgende Maßnahmen umgesetzt werden (BMU 2007: 73):
- Auf der Ebene von EU/Bund: „Überprüfung agrar- und umweltpolitischer Maßnahmen auf Nachhaltigkeit und wirtschaftlich zumutbare Möglichkeiten zur weiteren Verbesserung der Naturverträglichkeit im Rahmen der EU-Agrarförderung sowie der nationalen und europäischen Agrar- und Umweltpolitik“
- Auf der Ebene der Länder/Kommunen: „Verstärkte Förderung traditioneller sowie umwelt- und naturverträglicher Formen der Land- und Forstwirtschaft“
Aufbau
Die Daten zu den geförderten Flächen, die im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen bewirtschaftet werden, sowie zu den dafür aufgewendeten Fördergeldern aus EU-, Bundes- und Landesmitteln sind beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) verfügbar und werden jährlich erfasst. Seit dem Jahr 2007 melden die Länder nach den Vorgaben der EU die Höhe der tatsächlichen Auszahlungen und nicht mehr, wie in den vorherigen Förderperioden, die Höhe der bereitgestellten Gelder. Für die Bilanzierung werden nur Maßnahmen aufgenommen, die eindeutig dem Bereich Umwelt- und Naturschutz zuzuordnen sind.
Aussage
Die Höhe der gewährten Fördermittel nahm von 1996 bis 2005 zu. Nach einem Höchststand von 791 Mio. Euro (2005) sanken die zur Verfügung gestellten Fördermittel auf 752 Mio. Euro (2006). Zu Beginn der neuen Förderperiode (2007-2013) ist ein weiterer Rückgang der ausgezahlten Förderleistungen auf 603 Mio. Euro (2007) zu verzeichnen. Die geförderte Fläche lag im Jahr 2007 bei etwa 4,8 Mio. ha LF. Sie hat sich seit 2005 nicht proportional zur Fördermittelhöhe verändert. Dies liegt unter anderem daran, dass Agrarumweltmaßnahmen eine Vertragsdauer von mindestens 5 Jahren haben und neue Maßnahmen zu Beginn der Förderperiode aufgrund der späten Genehmigungen der Programme durch die EU-Kommission erst verzögert angelaufen sind. Darüber hinaus sind die EU-Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums für Deutschland für die aktuelle Förderperiode teilweise deutlich gekürzt worden. Dies macht sich teilweise dadurch bemerkbar, dass beim Vertragsnaturschutz und den Agrarumweltprogrammen die Prämien deutlich abgesenkt wurden, die Länder teilweise Gebietskulissen eingeführt bzw. bestehende eingeengt haben oder einzelne Maßnahmen aus den Förderkatalogen der Länder gestrichen wurden. Ferner setzen die Länder sehr unterschiedliche Schwerpunkte bei der ländlichen Entwicklung. Während einige Länder in ihren Programmen die Agrarumweltmaßnahmen stärker betonen, setzen andere Länder vor allem auf Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe oder auf Maßnahmen der ländlichen Entwicklung im Schwerpunkt 3 (z. B. Diversifizierung, Dorferneuerung, ländliche Infrastruktur, integrierte Entwicklungsansätze zur Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum). Für viele Agrarumweltmaßnahmen wurden die Prämien nach einer Überprüfung in 2009 z. T. wieder deutlich erhöht. Welche Auswirkungen dies auf den Umfang der Förderfläche und die Höhe der Fördermittel hat, lässt sich derzeit nicht abschätzen. Es ist aber mit einer Zunahme zu rechnen.
Um die Ziele der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt zu erreichen und um naturgerechte Bewirtschaftungsformen angemessen honorieren zu können, ist eine Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) notwendig, wie sie mit dem Health Check begonnen wurde.

