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Nationale Strategie für die nachhaltige Nutzung und den Schutz der Meere (Nationale Meeresstrategie)


Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2020 den guten Umweltzustand unserer Meeresgewässer in Nord- und Ostsee bis zur Grenze der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) zu bewahren und zu erzielen. Dies entspricht den Forderungen der Europäische Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) und schließt sich an die Vorgaben der Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), bis 2015 einen "guten Zustand" für Flüsse, Seen, Grundwasser und Küstengewässer zu erreichen, an.

Basierend auf dem Ende 2007 verabschiedeten Blaubuch "Eine integrierte Meerespolitik für die Europäische Union" hat die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten im Juni 2008 aufgefordert, die notwendigen innerstaatlichen Bedingungen zu schaffen, um die auf das Meer bezogenen Politiken mit den beiden Zielen „nachhaltiges Wachstum“ und „Schutz des Meeres“ besser zu koordinieren und zu integrieren. Mit der Nationalen Meeresstrategie stellt die Bundesregierung einen wichtigen Baustein für eine integrierte deutsche Meerespolitik vor.

Damit liegt ein ausgewogenes Gesamtkonzept vor, das besondere Interessen und Kompetenzen herausarbeitet und nationale Politikziele definiert. Daneben werden Wege zur Zielerreichung aufgezeigt und konkrete Handlungsvorschläge verbunden mit Zeithorizonten formuliert. Die Bundesregierung bekennt sich in der Meeresstrategie beispielsweise dazu, "wertvolle Habitatstrukturen und Lebensgemeinschaften am Meeresboden besser vor den Auswirkungen der Grundschleppnetzfischerei" zu schützen. Nationale inhaltliche und politische Interessen sind dabei immer mit den sich aus der internationalen, aber vor allem der europäischen und regionalen Zusammenarbeit ergebenden Verpflichtungen eng verknüpft. So wird etwa eine EU-weite Reduzierung des Fischereiaufwandes gefordert.

Ziel der Bemühungen ist es, den Ausgleich von Nutzungs- und Schutzinteressen zu erreichen und der vorhandenen Zersplitterung von Verantwortung und Kompetenz entgegenzuwirken. Die Nutzung der Meere durch den Menschen muss sicher gestellt sein. Doch darf sie die natürliche Lebensgrundlage für Fauna und Flora nicht gefährden. Als Instrument, um die unterschiedlichen Interessen in den Meeres- und Küstengebieten auszugleichen, stehen Deutschland die Raumordung auf dem Meer und der informelle Ansatz des Integrierten Küstenzonenmanagements zur Verfügung. Die Bundesregierung hat sich auf der Grundlage des Ökosystemansatzes dem integrativen Politikansatz, d. h. der Berücksichtigung meeresschutzrelevanter Aspekte in einschlägigen Sektorpolitiken wie Landwirtschafts-, Fischerei-, Verkehrs- und Chemikalienpolitik verpflichtet. (Quelle: BMU)
 
Broschüre zur Nationalen Meeresstrategie (PDF)

 EU-Meeresschutzstrategie als Umweltsäule einer „Integrierten Meerespolitik für die Europäische Union“

 EU-Meeresschutzstrategie (PDF, 132 KB)

 Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und ihre Umsetzung in Deutschland

 Die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft (PDF)