EU Biodiversitätsstrategie 2020
Neue EU-Zielsetzung für die biologische Vielfalt nach 2010
Die EU-Umweltminister haben auf ihrer Ratssitzung am 15. März 2010 neue EU-weite Ziele für die biologische Vielfalt für die Zeit nach 2010 beschlossen. Sie einigten sich auf eine Langfristvision für 2050 und ein mittelfristiges übergeordnetes Ziel für 2020.
Die neue EU-interne Zielsetzung berücksichtigt neben dem Schutz und der Wiederherstellung der biologischen Vielfalt auch explizit die Bedeutung von Ökosystemdienstleistungen sowie den Beitrag der EU zur Abwendung des weltweiten Verlustes an biologischer Vielfalt. Dies sind neue Elemente im Vergleich zu dem bisherigen Ziel für 2010, welches 2001 vom Europäischen Rat in Göteborg beschlossen worden war.
Die EU-Kommission hat am 21. Juni 2011 eine neue Strategie vorgelegt, um in den kommenden zehn Jahren den Zustand der Biodiversität in Europa zu schützen und zu verbessern.
Die Strategie umfasst sechs Ziele, die auf die Hauptursachen für den Biodiversitätsverlust eingehen und die die größten Belastungen für die Natur und die Ökosystemleistungen in der EU reduzieren, indem Biodiversitätsziele in wichtigen Politikbereichen verankert werden. Außerdem werden auch die globalen Aspekte des Biodiversitätsverlusts berücksichtigt, wodurch sichergestellt wird, dass die EU weltweit zur Bekämpfung des Verlusts an biologischer Vielfalt beiträgt. Die Strategie steht im Einklang mit den Verpflichtungen, die von der EU im vergangenen Jahr in der japanischen Stadt Nagoya eingegangen wurden.
Genauere Einzelheiten unter:
http://ec.europa.eu/environment/nature/biodiversity/comm2006/2020.htm

