Zukunftsfähige Landschaftsentwicklung – Wiedervernetzung für eine nachhaltige Bewahrung der biologischen Vielfalt: Entwicklung eines bundesweiten Maßnahmenprogramms zur Überwindung von Barrieren und zur Wiedervernetzung ökologischer Systeme
Seit 2008 läuft dieses Projekt bei dem die biologische Vielfalt durch die Wiedervernetzung von Lebensräumen erhalten werden soll. Beteiligt sind das Bundesumweltministerium (BMU) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) sowie das Verkehrsministerium (BMVBS) und die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt).
Ziel dieses Leuchtturmprojekts, das im Rahmen der Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben vom BfN gefördert wird, ist die nachhaltige Sicherung ökologischer Wechselbeziehungen durch die Wiederherstellung wichtiger Funktionsräume (Wiedervernetzung) im Sinne einer zukunftsfähigen Landschaftsentwicklung.
Dazu gehören insbesondere
- die Wiederherstellung langfristig überlebensfähiger Populationen durch Verbund von Teilpopulationen,
- die Wiederherstellung überregionaler Möglichkeiten zur Ausbreitung von Arten (Migration, Wiederausbreitung, Anpassungs- und Reaktionsfähigkeit von Lebensgemeinschaften an Umweltschwankungen),
- die Wiederherstellung von Landschaftsfunktionen, die biologische Vielfalt ermöglichen (kohärente Sukzessionszyklen, Wanderung von Schlüsselarten),
- die Verbesserung des Nutzwertes von Landschaften für Mensch und Natur,
- die Reduzierung der hohen Anzahl von Unfällen mit Beteiligung von Wildtieren,
- der Abbau von Unfallschwerpunkten an festgestellten Wildwechseln,
- die Minderung der dadurch jährlich entstehenden erheblichen volkswirtschaftlichen Ausfälle und Kosten an Material, im Gesundheitswesen und bei der Jagd.
Für die zur Wiedervernetzung von Lebensraumkorridoren im überregionalen Straßennetz ermittelten wichtigsten Konfliktschwerpunkte soll die Realisierbarkeit von Wiedervernetzungsmaßnahmen in fachlicher, rechtlicher und finanzieller Hinsicht geprüft und erprobt werden. Dazu soll ein zeitlich gestaffeltes Handlungs- und Maßnahmenkonzept dienen.
Besonderes Kennzeichen des Programms und der ausgewählten Projekte ist die Querschnittsorientierung, da neben Naturschutz und Landschaftspflege auch das Verkehrsressort (BMVBS, BASt) sowie die Naturschutzverbände einschließlich dem Deutschen Jagdschutzverband mitwirken.
Die geplante Einbindung von Schulen soll außerdem sicherstellen, dass schon frühzeitig ein Verständnis für die Notwendigkeit und den Nutzen unter dem Stichwort „Lebensraumnetzwerke“ in der Öffentlichkeit verankert wird. Gleichzeitig wird die Integrationsfähigkeit des Naturschutzes mit Nutzungsaspekten anderer Fachressorts überzeugend vermittelt und das Ansehen des Naturschutzes in der Öffentlichkeit gestärkt.
Das Leuchtturmprojekt ist auch wegen seines integrativen Charakters vorbildlich: Naturnutzer und Naturschützer erarbeiten gemeinsam eine Lösung für ein Problem, das die biologische Vielfalt in Deutschland erheblich beeinträchtigt.
Entsprechend dem Grundsatz der Nachhaltigkeit vereinigt das Leuchtturmprojekt naturschutzfachliche Anforderungen wie die Wiederherstellung der Durchlässigkeit der Landschaft als Grundlage für die Ausbreitung von Arten mit sozialen und ökonomischen Aspekten, wie z. B. die Beteiligung der Öffentlichkeit im Gesamtprozess, Naturschutzerziehung, Naturentwicklung, Erhöhung des Freizeitwertes und Förderung des Naturerlebnisses, Unfallverhinderung für Mensch und Wildtier sowie die Lösung von Zielkonflikten zwischen verschiedenen Fachressorts.
Zu den Ergebnissen dieses Leuchtturmprojekts zählt das Bundesprogramm Wiedervernetzung. Dieses Programm wird, ausgehend von der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (vgl. dort Kap. B 2.8) zurzeit vom Bundesumweltministerium in Zusammenarbeit mit dem Bundesverkehrsministerium erarbeitet. Das Bundesprogramm Wiedervernetzung soll noch im Laufe des Jahres 2010 verabschiedet werden.

